Ich bin 15 und habe wegen Diebstahl 12 Stunden Sozialarbeit auferlegt bekommen die ich bis zum 15.03 erledigt haben sollte. Ich habe bis jetzt 11,5h gemacht, aber wegen Schulstress kann ich die letzte halbe Stunde nicht mehr innerhalb der Frist machen. Am 16.03 habe ich jedoch wieder einen festen Termin, an dem ich 2 Stunden Sozialarbeit machen kann.

Wird mir das Gericht eine Fristverlängerung um 1 Tag gewähren? Vorallem weil ich nur noch eine halbe Stunde ableisten muss?