Hallo,

auf einer Geburtstagsfeier einer Freundin, die dafür eine Gaststätte gemietet hat, sind in einen Streit zweier Parteien, zwei große Fenster zerbrochen worden. Wer die Fenster zerbrochen hat, ist nicht bekannt, da ca. 20 Personen beteiligt waren, und es ein ziemliches Durcheinander war. Mehrere Personen haben versucht das über die Haftpflicht zu regeln, wurden aber alle abgelehnt. Jetzt weigern sich die meisten der Beteiligten, zusammen zulegen und den Schaden zu bezahlen. Eine bekannte die bei einer Versicherung arbeitet, meinte zu mir, dass die Wirtin die ihr Gasthaus vermietet hat, auf jeden Fall eine Versicherung haben muss (vor allem gegen Glasschäden).Und diese müsste auch in dem Fall greifen. Weiß da jemand mehr?