hallo ihr lieben wissenden, habe ein arges problem mit meinen vermietern......haben sie nun recht oder nicht? mein problem besteht darin: mein meitvertrag ist auf zwei jahre abgeschlossen bzw. sieht das in meinem mietvertrag wie folgt aus: §2 mietzeit der mietvertrag beginnt am 01.12.2009 x der mietvertrag läuftt auf unbestimmte zeit § 3 kündigung (vom vermieter selbst dahinter geschrieben) das mieverhältnis kann vom mieter frühestens zum 30.11.2011 gekündigt werden unter § 3 steht dann halt noch 1.1ordentliche kündigung

ist das mietverhältnis auf unbestimmte zeit geschlossen, beträgt die gesetzliche kündigungsfrist für wohnraum 3 monate. usw.

da ich das so verstanden hatte, dass ich ganz normal kündigen darf habe ich zum am 31.12.2010 eine kündigung rausgesand, damit ich dann am31.03.2011 raus kann. habe die vermieterin angerufen und freundl. gefragt wie wir das dann mit der abnahme machen wollen....und sie sagt mir, dass ich nicht ausziehen darf bis zum 30.11. 2011. es sei denn ich würde einen nachmieter stellen? ...... was mache ich denn jetzt? wer hat jetzt das recht auf seiner seite? der vertrag ist doch auf unebfristet angekreutzt....oder zählt das nicht? bitte, bitte helft mir und tausend dank im voraus.