Hat eine schwangere 17-jährige Anspruch auf eine eigene Wohnung mit ihrem Freund?

Hallo,

vorab wünsche ich allen für 2015 alles Gute.

Ich habe eine Frage an Euch. Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Folgende Situation:

Meine 17-jährige Tochter (wird im April 18) ist schwanger und wohnt noch bei meiner Ex-Frau in einer Bedarfsgemeinschaft und meine Ex bezieht Hartz 4 für meine Tochter.

Doch mittlerweile wohnt meine Tochter aufgrund dass sie schwanger ist schon seit längerer Zeit bei ihrem Freund, der ebenfalls hartz 4 bekommt.

Doch meine Ex-Frau gibt meiner Tochter weder das Hartz 4 Geld was sie für meine Tochter bekommt noch das Kindergeld und der Mehrbedarf für Schwangere ab der 12. SW an meine Tochter weiter.

Es kann nicht sein, das meine Ex-Frau mit ihrem Mann Hartz 4 für 3 Personen bekommt und das Kindergeld und meine Tochter wohnt aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr bei denen. Stattdessen müssen meine Tochter und ihr Freund mit Hartz 4 Leistungen die nur für ihren Freund gezahlt werden im Monat über die Runden kommen.

Meine Frage:

Da meine Tochter, die ja im April 18 jahre wird und ihr Freund im Juni das Kind bekommen und auch eine größere Wohnung mit dem Kind benötigen (wohnen momentan in einer 1,5 Zi. Wohnung) ist es aufgrund dieser Situation schon jetzt möglich das die beiden schon jetzt Anspruch auf eine größere Wohnung haben ?

Und hat meine Tochter aufgrund der Situation (schwanger) schon jetzt vor dem 18. Lebensjahr die Möglichkeit in eine geeignete Wohnung mit ihrem Freund zu ziehen ?

Oder darf das Jobcenter es verweigern, eine werdende Familie vor dem 18. Lebensjahr und Geburt zu genehmigen ?

Für Eure Hilfe bedanke ich mich.

Euer SonnenPaul

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