Hallo, mein Sohn bekommt vom Jugendamt einen Schulbegleiter. Jetzt würden wir gerne umziehen von dem Landkreis in die Stadt, bleibt dann der Schulbegleiter?
Wie oben schon gesagt. Bleibt der Schulbegleiter nach dem Umzug weitergenehmigt, oder müssten wir dann einen neuen Antrag stellen, weil dann die Stadt und nicht mehr der Landkreis zuständig ist?
Danke schon mal für eure Antworten
Jugendamt,
Schulbegleiter,
Wohnortwechsel