Hallo, ich habe folgende Frage: Ich absolviere jetzt dann die Abschlussprüfung Teil 2 als Einzelhandelskauffrau. Habe allerdings schon viele Krankheitstage 12% Fehlzeit der gesamt Ausbildungszeit. Ich werde nun aber dich noch zur Prüfung zugelassen. Was wäre aber wenn ich zwischen dem schriftlichen und dem mündlichen Teil nochmal krank werden würde, ich mein ich kann es ja nicht garantieren da ich eine Krankheit habe. Könne die IHK mir dann die mündliche Prüfung verwehren? Oder ist zugelassen, zugelassen da ich ja dann den schriftlichen Teil schon absolviert hätte? Kennt sich von euch jemand damit aus?