Die geistig-behinderte Tochter des Nachbarn geht seit Jahren regelmäßig in unseren und in die Gärten und Häuser der Nachbarn und nimmt die Spielsachen der Kinder mit, die wir uns und auch die anderen Nachbarn dann von der uneinsichtigen Mutter der behinderten Tochter zurückholen müssen, oder gesagt bekommen, sie hätte das nicht getan.

Auch geht sie einfach in die Häuser und Garagen. Sie öffnet die Autotüren und nimmt z.B. auch Handys mit, oder wühlt in Mülltonnen und reisst alles raus.

Wir müssen regelmäßig alles sichern, haben extra Gartenzaun errichtet mit Türen.

Die Mutter lässt die Tochter einfach unbeaufsichtigt agieren und sagt nur, sie könne ihre Tochter ja nicht einsperren.

Welche Rechte haben wir als Nachbarn?