Antwort
Nein, darf er nicht.
Er darf vielleicht noch beginnen.
Weil es hier noch nicht klar war.
Ab dem Zeitpunkt des ersten Ausfalls ist es eine grobe Fahrlässigkeit Handlung der Körperverletzung.
Er hätte sein Programm anpassen müssen. Denn er ist für die Unversehrtheit der Kinder verantwortlich.
Er muss sogar aktiv darauf achten, dass die Kinder genügend zu trinken haben und trinken. Aufsichtspflicht.