Die Antworten hier sind alle nur halb korrekt oder komplett falsch.

Man darf gesetzlich geregelt nur ein Geldspielgerät pro Person freischalten als Mitarbeiter einer Spielothek.

Die Grauzone die hier jemand erwähnt gibt es, allerdings nicht mit der Freischaltung durch den eigenen Ausweis. Als Servicekraft hat man darauf zu achten dass sich keiner zu viele Automaten freischaltet/bespielt.

Allerdings gibt es das sogenannte "vererben" eines Automaten. Wenn ein Spieler geht und ein anderer Spieler schnappt sich den Automaten, bevor du ihn als Angestelltet sperren kannst, dann drückt mit dieser Erklärung auch das Ordnungsamt ein Auge zu. Allerdings sollten es dann auch nicht mehr als 2 sein die eine Person bespielt.

Leider sieht es in der Praxis anders aus, ich arbeite seit 1½ in der Spielothek, es kam noch nie eine Kontrolle in meiner Schicht und sogar die Betreiber verlangen von ihren Angestellten direkt zwei Automaten pro Spieler frei zu machen (Außer du hast einen Korrekten Chef). Wenn du das nicht willst wirst ganz schnell wieder gekündigt wegen eines anderen Grunds natürlich.

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