Wenn du dir §29 ZPO Abs. 1 anschaust, dort steht.

 

"Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist."

In deinem Fall würde ich daher auf deinen Wohnort tippen, da der Erfüllungsort die Anschlussadresse ist.

Jedoch gebe ich mloeffler da recht. Nimm dir einen Anwalt und wenn du dir wirklich keinen Anwalt leisten kannst, beantrage Gerichtskostenbeihilfe. Du solltest nicht vergessen das KabelDeutschland ein Aktiengesellschaft ist und du dir daher denken kannst, dass diese eine Rechtsabteilung haben. Solltest du ohne Anwalt klagen, beziffere ich die Wahrscheinlichkeit einer Niederlage mit 75%. Juristen können, wenn Sie wirklich gut sind und du keine Wasserdichte Beweislage hast,  Ihren Nachteil in einen Vorteil umwandeln und du bist der gelackmeierte.

 

Gerichtskostenbeihilfe bzw. Prozesskostenbeihilfe kannst du jeder Zeit bei deinem zuständigem Amtsgericht beantragen, wenn du gewisse Vorraussetzungen erfüllst.

 

Wenn du jedoch nur aus einer Laune deines Unmutes klagen möchtest, solltest du vielleicht deine Chancen auf einen möglichen Gewinn genau abschätzen.

 

Alternativ kannst du natürlich auch bei <a href="http://www.frag-einen-anwalt.de/ target="_blank">http://www.frag-einen-anwalt.de/lt;/a>dein Anliegen bzgl. der geplanten Klage gegenüber KabelDeutschland einstellen. Du zahlst dort nur einen gewissen Betrag (Honorar) der dir angemessen erscheint (Du wählst diesen Betrag eigenständig) und bekommst von echten und auch zugelassenen Anwälten eine unverbindliche Rechtsberatung bzw. Information zu deinem Klagegesuch.

 

Ich hoffe meine Antwort war dir hilfreich.

 

lg
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Ich finde es interessant was einige hier für ein Wissen von sich geben.

 

Es gibt verschiedene Arten von Verkabelungen in einem Mehrfamilienhaus. Es ist nicht immer die KabelDeutschland für die Verkabelung in einem Objekt zuständig. Hat der Hauseigentümer einen Vertrag mit der KDG abgeschlossen in der auch die Verkabelung und der Service zur Instandhaltung der Verkablung enthalten ist, dann ist auch die KDG dafür zuständig. Wenn aber (wie 80% aller Hauseigentümer) zu fein sind, ein wenig mehr Geld in das Objekt zu stecken, beauftragen diese ein Fremdunternehmen und KabelDeutschland hat mit der Hausinternen Verkabelung nichts mehr zu tun und ist auch nur für die Service bis zum ÜP (Übergabepunkt im Keller/Dachboden zuständig).

So wie ich das sehen ist dein Vermieter einder dieser Sparfüchse und hat einfach gar keine Kabel legen lassen.

 

Hast du dir einen kpl. Grundversorgung an Kabelanschluss bestellt oder hast du die Analoge Grundversorgung in den Mietnebenkosten enthalten?

 

Wenn du dir eine kpl. Grundversorgung, sprich: Digital Kabelanschluss, Digitaler Kabelanschluss+ oder Digitaler Kabelanschluss Premium+ bestellt hast, kannst du direkt üb er den Kundenservice von KDG (0800-2787000) eine sogenannte Vor-Ort-Installation für einmalig 99,- Euro buchen und es kommt ein Techniker, verlegt dir das Kabel Professionel vom ÜP bis in deine Wohnung, setzt die TV-Dose und schließt dir dein Receiver an und stellt dir das TV ein.

 

 

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Ich gebe Delta120 dort vollkommen recht. KabelDeutschland ist übrigens bereits in Verhandlungen mit den Privaten Fernsehsender und versucht realiesierbare Konditionen für das Kabelnetz zu Verhandeln. RTL etc in HD werden aktuell auch nur über Astra+ vertrieben und sind ebenfalls kostenfrei. Der Grundgedanke von KabelDeutschland ist es aber diese automatische und kostenfrei mit ins Kabelnetz einzuspeisen. Sollten die Verhandlungen jedoch diesbezüglich scheitern, werden die Programme auf jeden Fall im Home HD Paket enthalten sein. Fakt ist, dass die KDG noch bis zum 3. Quartal die Sender einspeisen will.

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Hallo,

Du gehst von der TV-Dose in des Kabelmodem von KDG, dieses stellt die Internetverbindung her und gehst dann vom Kabelmodem via Lan an den Router.

Jedoch solltest du beachten, dass du nicht jeden Speedport nutzen kannst. Wichtig ist, dass du die Modemfunktion vom Speedport abschalten kannst.

Ich bin bisher immer mit ner Fritzbox gut gefahren.

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Hallo zusammen,

eine Rückerstattung des Kaufpreises ist nicht möglich.

Du hast jedoch die Möglichkeit deinen Gutschein für eine Bearbeitungspauschale von 15,- Euro in jedes andere Erlebnis der JSG umzutauschen.

Gutschein von Jochen Schweizer sind frei übertragbar. Du kannst Ihn also auch jemand anders geben oder verkaufen. Sollte dein Namen in den Gutschein eingedruckt sein macht das nichts aus. Jeder der im Besitz dieses Gutscheins ist, kann diesen auch einlösen.

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Hallo zusammen,

die Gültigkeit von Erlebnis- und Wertgutscheinen wird im falle eines Umtausch immer dem vorherigen Gutschein angepasst. Die Bearbeitungspauschale von 15,- Euro deckt die Kosten für den Arbeitsaufwand. Der alte Gutschein wird gesperrt und ein neuer wird erstellt und kostenfrei dem Kunden zugeschickt.

In den AGB's steht ebenfalls das die Gültigkeit dem vorherigen Gutschein angepasst wird.

"3. Ein Gutschein kann nach Zahlung einer Bearbeitungspauschale in Höhe von Euro 15.- (zzgl. Versandkosten) in einen Gutschein für ein anderes Erlebnis umgetauscht werden, solange der Gutschein-Inhaber noch keine Terminabstimmung mit einem Veranstalter aufgenommen hat. ... Der Akzeptanzzeitraum von umgetauschten Gutscheinen bleibt identisch mit demjenigen des zuerst erworbenen Gutscheins."

Beachte jedoch, das dein Wertgutschein evt. bereits dem neuen gesetzlichen Gültigkeitsdatum von drei Jahren entspricht. Gutschein die ab dem 01.01.2007 ausgestellt wurden sind bereits automatisch verlängert worden.

Beispiel:

Der Gutschein läuft am 04.12.2010 ab und wurde am 04.12.2009 gekauft. Dann ist der Gutschein noch bis zum 31.12.2012 gültig.

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