Wenn du dir §29 ZPO Abs. 1 anschaust, dort steht.
"Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist."
In deinem Fall würde ich daher auf deinen Wohnort tippen, da der Erfüllungsort die Anschlussadresse ist.
Jedoch gebe ich mloeffler da recht. Nimm dir einen Anwalt und wenn du dir wirklich keinen Anwalt leisten kannst, beantrage Gerichtskostenbeihilfe. Du solltest nicht vergessen das KabelDeutschland ein Aktiengesellschaft ist und du dir daher denken kannst, dass diese eine Rechtsabteilung haben. Solltest du ohne Anwalt klagen, beziffere ich die Wahrscheinlichkeit einer Niederlage mit 75%. Juristen können, wenn Sie wirklich gut sind und du keine Wasserdichte Beweislage hast, Ihren Nachteil in einen Vorteil umwandeln und du bist der gelackmeierte.
Gerichtskostenbeihilfe bzw. Prozesskostenbeihilfe kannst du jeder Zeit bei deinem zuständigem Amtsgericht beantragen, wenn du gewisse Vorraussetzungen erfüllst.
Wenn du jedoch nur aus einer Laune deines Unmutes klagen möchtest, solltest du vielleicht deine Chancen auf einen möglichen Gewinn genau abschätzen.
Alternativ kannst du natürlich auch bei <a href="http://www.frag-einen-anwalt.de/ target="_blank">http://www.frag-einen-anwalt.de/lt;/a>dein Anliegen bzgl. der geplanten Klage gegenüber KabelDeutschland einstellen. Du zahlst dort nur einen gewissen Betrag (Honorar) der dir angemessen erscheint (Du wählst diesen Betrag eigenständig) und bekommst von echten und auch zugelassenen Anwälten eine unverbindliche Rechtsberatung bzw. Information zu deinem Klagegesuch.
Ich hoffe meine Antwort war dir hilfreich.
lg