Hallo,

Zeitarbeitcoach - könnte sein das deine Info nicht ganz passt. Ich kenne kein Zeitarbeitsunternehmen das ohne Tarifvertrag arbeitet. einmal in den Tarifvertrag gucken; es steht im BPA - Tarifvertrag und im iGZ - Tarifvertrag geschrieben das der Lohn "spätestens zum 15. Bankarbeitstag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monat fällig wird". Bankarbeitstage sind die Tage von Montag bis Freitag einer Woche. Liegt ein Feiertag in der Woche wird normalerweise an diesem Tag in einer Bank nicht gearbeitet. Beispiel:

Der 1. April 2022 ist ein Freitag. Karfreitag ist am 15. April Ostern ist am 17. und 18. April.

Der 15. Bankarbeitstag ist demnach: Fr, 01.04 = 1 Tag; 04.04. - 08.04. (Mo - Fr) = 5 Tage; 11.04. - 14.04. (Mo - Do) = 4 Tage; Freitag, 15.04. - Montag, 18.04. zählen nicht mit weil es Feiertage sind; 19.04. - 22.04. (Di - Fr) = 4 Tage; 25.04. (Mo) = 1 Tag. Die Tage zusammenzählen: 1 + 5 + 4 + 4 + 1 = 15 Tage an denen die Banken arbeiten. Der 15. Bankarbeitstag ist in diesem Beispiel der 25. April 2022 !! An diesem Tag muß das Geld spätestens auf dem Konto sein oder der Lohnscheck in der Niederlassung bereit liegen.

Ich bin Disponent in der Zeitarbeit.

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