Lebenslauf - überqualifiziert für gewünschte Stelle, kann ich Lebensabschnitte komplett weglassen & ggf. im Gespräch "lügen"?

Hallo zusammen,

durch Corona hat sich ja der Arbeitsmarkt drastisch verschärft. Leider gibt es nicht viele Stellen auf die ich mich momentan bewerben kann (u.a. auch gesundheitliche / familiäre Gründe).

Kurze Zusatzinformation:
Ich würde nächsten Monat in ALG 2 (HARTZ IV) rutschen, weil mein ALG 1 Anspruch dann endet. In der Zeit von ALG 1 habe ich knapp 9 Monate Fortbildungen besucht (u.a. SixSigma, europäischer Wirtschaftsführerschein, Führungskompetenzen etc.). War zwischendurch für einige Jahre in einigen Unternehmen als Prozessingenieur beschäftigt, welche aber befristete Stellen waren oder durch Umsatzrückgang Mitarbeiter entlassen musste.

Auf Grund der verschiedenen Situationen könnte ich 3 Monate z. B. als Staplerfahrer irgendwo arbeiten / aushelfen und anschließend wieder 6 Monate ALG 1 beziehen.

Wenn ich nun aber mit meinem Studium (Wirtschafts- und Maschinenbauingenieur) / Berufserfahrung als Prozessingenieur mich als Staplerfahrer bewerben würde, würde dies kein Unternehmen / Personalvermittler durchgehen lassen, weil ich überqualifiziert wäre.

Ich möchte einfach vermeiden, dass ich in ALG 2 rutsche und überlege daher diese Schritte zu gehen, weil ich einfach meine Familie ernähren möchte indem ich arbeite. Während dieses "Aushilfsjobs" würde ich mich natürlich aktiv auf meine Zielstellen weiter bewerben.

Nun zu meiner Frage(n):

  1. Kann ich meinen Lebenslauf so gestalten, dass ich zu Stellen & Qualifizierungen weglasse?
  2. Kann ich bei den Lücken lügen (z.B. Oma einige Jahre gepflegt)?
  3. Wie sieht es rechtlich aus? Was könnte schlimmstenfalls passieren?

Besten Dank vorab

Arbeit, Studium, Bewerbung, Recht, ALG II, Hartz IV, Lebenslauf, lügen, aushilfsjob, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Videoaufnahme anderer Personen vom Auto aus um Rechtsverstöße bei der Polizei zu melden...

Hallo, kann man Videos von Verkehrs"Rowdys" der Polizei vorzeigen und somit diesem Rowdy eine Strafe aufbrummen oder macht man sich selber strafbar?

Folgende Punkte fallen mir jetzt direkt dagegen ein:

  1. Man macht sich selber strafbar, da das nutzen des Mobiltelefons bei der fahrt nicht erlaubt ist.
  2. Man macht sich gegen Datenschutzrechte strafbar!? (http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1396128/Wer-aus-dem-Auto-heraus-mitfilmt-macht-sich-strafbar)

Dafür:

  1. Um für Recht und Ordnung zu sorgen gilt eine Ausnahme der oben genannten Punkte (gibt es so etwas?)!?

Beispiele:

  1. Jemand überholt bei einer 3 spurigen Autobahn rechts. Da ein Mittelspurfahrer unterwegs ist. Die spuren links und rechts sind komplett frei.

  2. Jemand fährt 5 m vor einem Mittelspurfahrer von der ganz linken Spur auf die ganz rechte Spur um auf das Rechtsfahrgebot hinzuweisen. Der überholende wird langsamer um den Mittelspurfahrer dieses noch wörtlich zu erklären. Mittelspurfahrer zückt sein Smartphone um ein Video zu machen, der Rechtsfahrende zeigt mit der Hand ein "L" (für Looser) und lacht den anderen aus weil er filmt.

  3. Mit 200 km/h über die Autobahn ganz links, rechts ein LKW, dahinter ein Wohnmobil. Es geht an einer Autobahnauffahrt vorbei, Wohnmobil setzt zum überholen an. Der mit 200 kmh unterwegs ist versucht zu bremsen, merkt aber das er sehr stark bremsen müsste. Um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden überholt er ganz rechts auf der Autobahnauffahrt den LKW.


Welche Fälle bzw. Beweisvideos können bei der Polizei angezeigt werden?

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