Hallo Forengemeinschaft Ich möchte nochmal eine Frage stellen zur Betriebsrente im öffentlichen Dienst. Wie ich schon in meiner letztenFrage geschrieben habe ist es für mich einfach nicht nachvollziehbar dasmeine Betriebsrente vom Nettolohn abgezogen wird und diese dann bei Renteneintritt also bei Fälligkeit nochmals versteuert wird. So jedenfalls die Auskunft der ZVK. Und diese Betriebsrente ist auch einfach Pflicht. Man wird garnicht erst gefragt ob ja oder nein diese wird einfach vom Lohn abgezogen. Nun hätte ich doch gerne gewußt, ob das rechtens ist . Danke im vorraus für eine Antwort MfG SneakyPete