Zunächst ist es wichtig zu unterscheiden, dass es einen Grad der Behinderung, Pflegestufe, Hilfebedarfsgruppen, Personenkreise und Einrichtungstypen gibt, die sich alle mit der Eingruppierung, Unterstützung und Unterbringung von Menschen mit Behinderung beschäftigen. Die Systeme stehen jedoch nicht in einem direkten Bezug zueinander. So kann es (häufig) sein, dass jemand, der einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 hat keinen Anspruch auf eine Pflegestufe besitzt. Wenn ein Mensch mit einer Behinderung Leistungen in Anspruch nehmen möchte, z.B. bei der Eingliederungshilfe, dann gibt es eine Bedarfserhebung und Hilfeplanung. Das sind meist medizinische Test, mit wissenschaftlicher Untermauerung und pädagogische Gespräche um im besten Falle die Ressourcen des Menschen durch Unterstützung zu fördern. Ein gängiges Testverfahren in Berlin ist das Berliner Behandlungs- und Rehabilitationsplan (BBRP). Weit verbreiteter ist das Metzler-Verfahren (HMB-Verfahren). Im HMB-Verfahren für den Bereich Wohnen (W) [hier wird es überwiegend genutzt] werden in einem Aktivitätsprofil zwischen "kann", "kann mit Schwierigkeiten" und "kann nicht" und Hilfebedarfskategorien "keine Hilfe erforderlich/gewünscht" (A), "Assistenz" (B), "stellvertretende Ausführung" (C) und "unfassende Hilfestellung (D) alle Lebensbereiche abgebildet. Diese vier (A,B,C,D) Kategorien bilden dann auch die Hilfebedarfsgruppen. Also, von "kann ganz selbst" = 0 bis "es muss überwiegend alles für die Person gemacht werden" = 3. Hier wird schon wieder die Schwäche aller Testungen deutlich: sie werden dem einzelnen Menschen nicht zentriert gerecht. Zudem ist, trotz einer Standardisierung, eine Einstufung und Umrechnung immer noch voller "Graustufen" und bleibt immer subjektiv, selbst beim noch so professionellen Tester/Prüfer. Bevor es aber zur allgemeinen Kritik an Testverfahren wird, hoffe ich - neben sicherlich ein bisschen mehr Verwirrung - auch ein bisschen die Frage aufgehellt zu haben.