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schreibt doch nicht immer so einen Unsinn!ein gleichwertiger Abschluss ist in vielen Bundesländern zum Beispiel eine berufliche Weiterbildung im Umfang von mind. 300 Stunden oder das erfolgreiche Bestehen der Meisterprüfung.Schau am besten auf der Internetseite des Kultusministeriums bzw. Ministeriums für Bildung des betreffenden Bundeslandes nach.Gerade bezüglich der Hochschulzugangsberechtigung findest du dort Gesetzesauszüge mit Definitionen und Möglichkeiten der verschiedenen notwendigen Abschlüsse um ein Studium an einer Hochschule aufnehmen zu können.