Guten Tag liebe Community, ich bin 20 Jahre alt und momentan in Ausbildung als Elektroniker für Automatisierungstechnik in der E-/M-Industrie. Vor zwei Wochen habe ich bei meiner Bank (Sparda-BW) eine förderbare und fondsgebundene Rister-Rente (Union Investment) abgeschlossen. Dabei dachte ich daran dort die mir Zustehenden AVWL (Altersvorsorgewirksame Leistungen) von 13,29€ mtl. einfließen zu lassen. Die Union schickte mir also den Antrag und ich reichte diesen im Perso.Büro meines Arbeitgebers ein. Die Personalerin wank jedoch sofort ab und meinte, dass sie die AVWL nur in ihre "Betriebsrente" ( Metallrente https://www.metallrente.de/ ) und Altersvorsorge-Versicherungen der Allianz zahlen würden und ich gezwungen bin die Metallrente abzuschließen, wenn ich die AVWL beziehen möchte. Ich habe aus Wikipedia, Gesamtmetall und IGM Infoseiten über die AVWL-Tarifvereinbarungen jedoch entnommen:

•Wahlrecht des Beschäftigten zwischen zwei Arten der Altersvorsorge: Einzahlung in einen auf seinen Namen abgeschlossenen privaten "Riester-Vertrag" oder Umwandlung von Entgeltbestandteilen zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge (nach TV EUW)

Ich sehe mich hier jedoch in meinem Wahlrecht eingeschränkt, da mir eigentlich keine Wahl, sondern nur die Option: Metallrente angeboten wird.

Habe ich das mit dem Wahlrecht falsch Verstanden und ich kann meinen Rister-Vertrag nicht "frei" wählen, oder handelt in diesem Fall mein Arbeitgeber unzulässig?

Mit freundlichen Grüßen, Daniel