Ich habe die Zwölfte Klasse eines beruflichen Gymnasiums in Baden-Württemberg gerade beendet und mir wurde der schulische Teil der Fachhochschulreife bereits ausgerechnet. Ich habe also den Schulischen Teil der Fachhochschulreife. Jetzt brauch ich nun den berufsbezogenen Teil.

Das kann ich durch ein FSJ/BFD oder freiwilliger Wehrdienst erreichen, das steht so auf Landesrecht-BW: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=FHSchulGymOStV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true

Meine Frage ist jetzt, ob ich auch das FSJ verkürzen kann? Auf der Seite von Landesrecht-BW steht etwas was ich nicht ganz begreife:

"[...] Abgeleistete Dienste im Rahmen eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, des Wehr- oder Wehrersatzdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes von unter einem Jahr werden auf die Dauer des Praktikums nach Nummer 4 angerechnet. [...]" (§3 Absatz 1)

Heißt das nun, dass ein verkürztes FSJ gleichzustellen ist mit einem einjährigen Praktikum? Oder ist mit angerechnet eine Summe aus einem verkürzten FSJ und einj. Praktikum gemeint?

Danke schon mal für die Antworten!