Antwort
Ja, nach § 201 StGB. Anonym würdest du dabei aber nicht bleiben.
Ja, nach § 201 StGB. Anonym würdest du dabei aber nicht bleiben.
Aus zwei Gründen:
1. Dehydrierst du unglaublich schnell und 2. Sorgt die Kombination für eine stark überhöhte Selbsteinschätzung. Aber das Letztere muss ja nicht immer negativ sein^^.