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Antwort
Ja, nach § 201 StGB. Anonym würdest du dabei aber nicht bleiben.
Ja, nach § 201 StGB. Anonym würdest du dabei aber nicht bleiben.
Aus zwei Gründen:
1. Dehydrierst du unglaublich schnell und 2. Sorgt die Kombination für eine stark überhöhte Selbsteinschätzung. Aber das Letztere muss ja nicht immer negativ sein^^.