Hi,

eine Frage an die richtigen oder auch Hobby Anwälte in der GuteFrageCom.

Meine Frage ist sehr simple.

Ich bin derzeit als Sicherheits- und Objektschutzmitarbeiter bei der Firma "xy" angestellt. Mein AG will unbedingt, dass ich eine Weiterbildung zum Sanitätshelfer mache. Das geht auch einige Wochen.

Einer seits, habe ich absolut kein Interesse an solch einer Weiterbildung, da ich u.a. kein Blut sehen kann und mich auch für dieses Thema nicht begeistern kann. Sonst hätte ich ja Krankenschwester oder ein ähnlichen Ehrenwerten Beruf genommen :D.

Auch wird meine Verantwortung und Aufgabenbereiche größer, dass aber natürlich bei gleichen Lohn.

Natürlich, ist mir die Weiterbildungs- bzw. Fortbildungsverpflichtung bekannt, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass mein Unternehmen mich dazu verpflichten kann, mich in etwas "nicht Beruf relevantes" weiterzubilden.

Mein Arbeitsvertrag ist auch vollständig auf den oben genannten Beruf ausgerichtet und falls die Frage/Antwort kommen sollte, nein, Sanitätshelfer hat nicht mit Objektschutz zu tun. Wie reden nicht von einen Erstehilfekurs.

Es wäre auch super lieb, wenn ihr vielleicht einen Paragraphen oder eine Gesetztestext habt, wo man den Fall nachlesen könnte, den in eure Antwort mit einfließen lassen könntet, bzw. den einfach drunter packt.

Danke :D