Hallo,

bei mir wird demnächst ein Bußgeldbescheid eintreffen: Kreisverkehr in entgegengesetzter Richtung und fahren gegen eine Einbahnstraße. Genauer - ich bin falsch herum in den Kreisverkehr gefahren und habe demzufolge den Kreisel in der "Einfahrt" verlassen. Doch an diesem Kreisverkehr hängt kein Schild, dass ich in diesen Straßenabschnitt nicht einfahren, oder in diesem Fall verlassen darf. (Verbot der Einfahrt (Verkehrsschild Nr. 267)).

Meiner Meinung nach bedeutet dies, dass diese Straße, auf der ich den Kreisverkehr verlassen habe, keine einsichtige Einbahnstraße ist. Doch es gibt dutzende Kreisel, an denen dieses Schild nicht steht.

Was bedeutet dies jetzt für mein Verfahren? Kann ich da Einspruch einlegen?

Gruß