Hallo zusammen, ich erstelle die Steuererklärung 2020 für einen Zeitsoldaten.

Dieser war in 2020 für 3 Monate im Auslandseinsatz (Litauen).

In der Lohnsteuerbescheinigung wird die Vergütung, die er dafür erhält in Zeile 10 als ermäßigt besteuerter Arbeitslohn eingetragen und wird gemäß § 34 Abs. 1 EStG versteuert, ich verstehe nicht wieso. Der sogenannte Auslandsverwendungszuschlag ist doch komplett steuerfrei?

Wäre sehr dankbar für eure Hilfe.