Hallo,

unser Ölheizkessel feiert 2016 seinen 30ten Geburtstag und müsste laut ENev ausgetauscht werden. Das Haus haben wir 2010 gekauft, daher fallen wir nicht unter die Sonderregelung.

Da unsere Heizung aber einwandfrei funktioniert wollen wir diese Investition gerne noch etwas hinauszögern.

Ich habe gelesen, dass der Bezirksschornsteinfeger uns auf die Austauschpflicht hinweisen muss und eine angemessene Nachfrist setzen muss für den Austausch.

Meine Frage ist daher ganz konkret: Solange der Schornsteinfeger uns nicht schriftlich drauf hinweist können wir den alten Kessel weiter betreiben? Und wenn dann dieser Brief kommt, wie lange ist eine angemessene Nachfrist?

Danke für Eure Antworten. Viele Grüße

Manfred