Ich habe einen Mietvertrag (Mietbeginn 01.09.2010) mit Kündigungsausschluss für 1 Jahr, möchte aber raus aus der Wohnung, weil sie mir viel zu teuer ist.

Hier mal die Klausel:

4. Die Mietparteien verzichten wechselseitig für ein Jahr gerechnet ab Beginn des Mietverhältnisses auf ihr Recht zu ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zulässig.

Zu WANN könnte ich jetzt kündigen? (bis spätestens 03.06.) zum 31.08. oder (bis spätestens 03.09.) zum 31.11.2011?

So und nun die zweite Frage: Ist es rechtens, dass beim Recht auf außerordentliche Kündigung NUR der Vermieter genannt wird?

5. Unbeschadet sonstiger Vereinbarungen kann der Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Mietvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist nach § 543 BGB kündigen.

Ich kenne es eigentlich so, dass die Möglichkeit zu außerordentlichen Kündigung für BEIDE Seiten unberührt bleiben soll, steht aber nirgends im Vertrag. (Sollte das unwirksam sein, wäre ja das Ausschließen der Kündigung so auch nicht wirksam oder?)

Wäre über schnelle Hilfe sehr dankbar!