Guten Tag,

folgende Situation hat sich aktuell bei mir ergeben:

Firma A bei der ich aktuell angestellt bin wurde verkauft, also sprich wir haben einen neuen Gesellschafter, das ganze soll am Freitag auch notariell beschlossen werden.
Firma A wird es auch noch weiterhin geben, da Kundenverträge etc. bestehen.

Hierüber gab es noch keine schriftliche Meldung (Betriebsübernahmeerklärung).

Alle Mitarbeiter sollen nun Verträge bei Firma B unterschreiben, womit ich zunächst erstmal kein Problem gehabt hätte, jedoch sollen wir zusätzlich dazu einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, damit der alte Vertrag mit Firma A nichtig sein wird.

Auf die schnelle habe ich nur recherchieren können, dass damit meine eigentlichen Rechte (& Pflichten) nach der Betriebsübernahme (Kündigungsschutz etc.) nicht mehr vorhanden wären.

Ist das so richtig oder ist es normal, dass bei Betriebsübernahmen und Neuverträgen ein Aufhebungsvetrag unterschrieben werden muss, damit man nicht bei zwei Firmen gleichzeitig angestellt ist (laut GF wäre dies der Fall)?

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.