Hallo,

ich zahle für zwei Kinder Unterhalt. Bislang ist vom Gericht / Jugendamt o.ä. nichts festgelegt (wird noch geprüft). Zahle für beide Kinder z.Z. etwas mehr als 300€ Die Mutter bezieht Hartz IV. Ist es richtig, dass dieser Unterhalt der Kinder ihr als Einkommen angerechnet wird und sie damit u.a. auch die Miete bezahlen soll (muss / darf / kann)

Vielen Dank im Voraus