Ich parke im abs. Halteverbot am Hotel in Köln im Sommer, die Verkehrszeichen sind mit Laub verdeckt und in Dunkelheit nicht zu erkennen, betroffen dadurch sind am gleichen Abend auch meherere weitere Fahrer. Das Verwarnungsgeld (15€) lehne ich ab mit obiger Argumentation, schicke Bilder vom Tatort. Das Amt antwortet mit Haufen eigener Bilder, die seien im Winter gemacht, Laub fehlt, Verkehrszeichen sind gut zu erkennen. Ich berichte, unter Betroffenen Fahrern Unterschriften gesammelt zu haben, Aussage des Hotelpersonal liege mir vor, wir würden mit Gruppenklage vorgehen. Keine Reaktion der Behörde. Nun kommt ein Bußgeldbescheid , drin steht der zu zahlender Betrag (43,5€) als letzte Zeile, danach gar nichts, keine Zahlungsfrist, keine rechtliche Belehrung, keine Angaben zur Rechtskraft oder Einspruchsmöglichkeit. Kann ich diesen Bescheid der Behörde zurückschicken mit der Begründung "mangelhaft" und Vernetzung meiner Informationspflicht und den Bescheid erstmals gar nicht zahlen (Von einem Einspruch sehe ich momentan ab)?