Kennt sich jemand zufällig mit folgender Situation aus? Ein Vermieter hat an den Mieter die Eigentumswohnung verkauft. Sollte es so sein, dass das Hausgeld bis zum Grundbucheintrag vom Veräußerer bezahlt werden muß. Bedeutet es dann auch im Umkehrschluß, dass der Mieter (der ja auch der Käufer ist) bis zur Grundbucheintragung weiterhin Warmmiete zahlen muß?