Bluttest unter Zwang. 

Ein Verkehrsteilnehmer wird an seinem Wohnort aus dem Verkehr gezogen. Der Grund: Aktenkundigkeit. Der Urintest wird verweigert, weil kein hinreichender Verdacht besteht. Keine Schlangenlinien gefahren, keine auffälligen Augen und keine Konzentrationsprobleme. Aktenkundigkeit wäre illegale Schleierfahndung. 

Der Verkehrsteilnehmer weist die Beamten auf den Sachverhalt hin und wird nun unter körperlicher Gewalt,(herauszerren aus seinem Fahrzeug, tragen zum Polizeifahrzeug. Er wehrt sich nicht, hilft aber auch nicht mit) zum Bluttest gezwungen. 

Falsches Verhalten des Beamten weil keine Verhältnismäßigkeit besteht?