Ich wohne in einem 3-Familienhaus und habe die einzige Garage mitgemietet. Die Garage steht direkt neben dem Eingang und die Einfahrt zu dieser Garage ist gleichzeitig Zugang zur Haustüre. Jetzt gibt es ständig Mecker von einem der Nachbarn, wenn ich oder mein Besuch vor meiner Garage stehen. Obwohl die Einfahrt so breit ist, dass nichts und niemand behindert wird. Argument: da hat niemand zu stehen, weil er Recht hätte, vor dem Eingang seine Einkäufe auszuladen oder seine Reifen zu wechseln oder so was. Und er hätte keine Lust, immer ewig weit zu laufen (er hat nen Stellplatz außerhalb der Einfahrt,. Ich hab kein Problem damit, wenn ich z. B nicht da bin, mir vorher Bescheid gesagt wird, oder wenn es eh nicht lange dauert. Aber mir wurde jetzt schon öfter die Garage unangekündigt zugestellt, weil die Einfahrt ja allen gehört. Meine Frage: darf mir verboten werden, vor meiner Garage zu stehen, wenn ich nicht mal jemanden behindere und er trotzdem hinter mir zum ausladen schwerer Sachen genug Platz hat?