Kurze Beschreibung der Situation: Ich bin zu meiner Freundin in ihre Mietwohnung gezogen. Damit ich da wenigstens schon mal gemeldet bin, habe ich für die Ummeldung die Mietbescheinigung vom Vermieter (natürlich) ausfüllen lassen und unterschrieben. Offiziell wohne ich also da. Seit dem teilen wir uns auch die Miete; alles kein Problem. Wichtige Nebeninfo: Wir haben (noch) keinen Mietvertrag untereinander bzw. mit dem Vermieter ausgemacht. Er weiß lediglich nur, dass ich hier bin und möchte damit am liebsten auch nichts zu tun haben, da meine Freundin sich darum kümmern soll.

Jetzt ist leider die Situation so, dass die Beziehung auseinander bricht und von ihrer Seite kommt nur noch böses. So will sie z.B., dass ich sofort ausziehe, aber ich soll natürlich weiterhin Miete zahlen. Ich denke mir: Warum soll ich dann noch Miete bezahlen, für eine Wohnung in die ich nicht rein darf? Darüber hinaus entsteht dann das Problem, dass, wenn ich eine andere Wohnung finde, ich quasi doppelt bezahlen würde, was ich als Schüler natürlich nicht tragen könnte. Sie besteht trotzdem darauf und wollte es "notfalls einklagen" und bezieht sich dabei auf die 3 Monate Kündigungsfrist.

Meine Frage also: Kann sie tatsächlich von mir verlangen (auch gesetzlich) ihre Wohnung zu bezahlen - auch wenn ich bereits eine neue Wohnung habe - obwohl ich nicht mal in einem Mietvertrag stehe?

Nachtrag: Meine Freundin ist die alleinige Mieterin und ich bin (zumindest mündlich) ihr Untermieter. Ich zahle ihr einen Teil ihrer Miete (quasi Hälfte Hälfte), aber es steht nirgends wie viel ich eigentlich zahlen müsste. Der Vermieter weiß nur, dass ich mit ihr wohne auf Grund der Mietbescheinigung für die Stadt.

Mit freundlichen Grüßen,

Claver