Hi, ich wohne seit 4 Monaten in einem Wohnblock mit etlichen Stockwerken und Bewohnern (ca 20 Wohnungen). Nun habe ich zu Beginn meiner Mietzeit (Anfang September) ein Schreiben der Hausverwaltung bekommen das sie mich herzlich Begrüßen blablabla, und ein paar Regeln aufgeführt, die in einem so großen Haus von Nöten sind, sehe ich auch so. Nun stand auf diesem Schreiben das man doch bitte drauf achten soll, dass die Wäsche von der Straße aus nicht sichtbar auf dem Balkon hängt. Nun ist es Frühling, die Sonne scheint und ich hänge meine Wäsche auf den Balkon, mit Hilfe eines Wäscheständers. Allerdings ist es so, dass die Balkonbrüstungen recht niedrig sind ( gehen mir bloß bis zu Hüfte) ... Aus diesem Grund sieht man vllt 2-3cm der Wäsche oben drüber ragen, von der Straße aus. SchwuppdieWupp krieg ichn Schreiben von der Hausverwaltung, dass das aufhängen der Wäsche auf dem Balkon sichtbar nicht gestattet ist... So nun meine Frage, kann mir die Hausverwaltung (Die nicht mein Vermieter ist) kündigen, und wenn ja ab wie vieler solcher Schreiben? Und kann mir das aufhängen der Wäsche nach oben genannter Vorgänge verbieten, zumal ich nichtmal Unterwäsche von meiner Freundin etc. aufgehängt habe sondern nur Bettlacken, Kissenbezug usw.?

Lg Sion