Hallo ihr Lieben, ich weiß, dass es ein neues Gesetzt gibt, was die Wahl des Schornsteinfegers betrifft. Vorher konnte man diesen nicht wählen, nun ist es möglich. Ich habe "Probleme" mit meinem Schornsteinfeger und möchte diesen nicht mehr die Messung an meiner Gastherme durchführen lassen. In meinen Augen, hatte er uns fast auf dem Gewissen... Kann ich mich als Mieter auf dieses Gesetzt berufen? Immerhin zahle ich den Schornsteinfeger ja auch in den NK. Oder bin ich nun dem Wohlwollen bzw. dem Verständnis meines Vermieters ausgeliefert, da nur er den Schornsteinfeger raussuchen darf? Danke für eure Antworten