A: Der Bundespräsident wirkt bei der Regierungsbildung mit: Er schlägt dem Bundestag den Bundeskanzler vor und ernennt ihn nach erfolgter Wahl. Auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt und entlässt er die Minister.

B: Der Bundespräsident oder sein Bevollmächtigter, z. B. der Außenminister, unterschreibt Verträge mit anderen Staaten. Die Verträge kommen vorher durch politische Verhandlungen der Regierungen zustande. Der Bundestag muss ihnen zugestimmt haben.

C: Der Bundespräsident unterzeichnet die Gesetze und lässt sie im Bundesgesetzblatt verkünden. Bei verfassungsrechtlichen Bedenken kann er die Unterschrift verweigern. Vor ihm müssen die zuständigen Minister und der Bundeskanzler unterschreiben.

D: Der Bundespräsident übt für den Bund das Begnadigungsrecht aus. Er kann also Strafen beseitigen oder bei bestimmten Strafverfahren mildern, z.B bei Verurteilungen wegen Spionage oder wegen Terrorismus.

E: Wenn ein anderer Staat einen Diplomaten als Botschafter nach Deutschland entsenden möchte, fragt er beim Bundespräsidenten nach, ob die Bundesrepublik dieser Entsendung zustimmt. Der Bundespräsident empfängt dann auch den Diplomaten und nimmt sein Beglaubigungs- schreiben entgegen.

F: Der Bundespräsident mahnt durch Reden und Gespräche zu parteipolitischer Neutralität. So kann er die Aufmerksamkeit auf langfristige politische Probleme lenken, die gelöst werden müssen.

G: Der Bundespräsident vertritt die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich. Er empfängt und besucht ausländische Politiker, Staats- und Regie- rungschefs und führt politische Gespräche. Dabei stimmt er sich mit der Bundesregierung ab.

H: Der Bundespräsident vertritt die Ehrenhoheit des Bundes. Deshalb verleiht er Orden und Ehrenzeichen, z.B. das Bundesverdienstkreuz. Durch die Künstlerhilfe und die Übernahme von Ehrenpatenschaften hilft er Menschen in Deutschland.