Hallo,
mein Mann und ich möchten 2 Monate gemeinsan Elternzeit nehmen, direkt nach der Geburt. Er hat den Antrag beim AG schriftlich eingereicht (fristgerecht). Der AG meinte, man müsse dann eben schauen, wie das personell geregelt werden könnte, danach kam nichts mehr. Nun meine Frage: Ich weiß, dass es der AG schriftlich begründen muss, falls er die EZ ablehnen möchte, aber was ist, wenn er auf den Antrag gar nicht reagiert? Gilt das dann als genehmigt, oder müssen wir nachfragen? Kennst sich da jemand aus?
Dank schon mal! :-)