Es kommt ganz darauf an, wie er euch behandelt hat. Wenn er euch beleidigt hat oder sogar körperlich angegangen hat, darfst du mit Selbstverständlich eine Anzeige machen.

Er könnte eine Anzeige machen, da du ihn ja "einen schlechten Menschen" genannt hast und das als Beleidigung gilt.

Ob du nun nie wieder in den Primmarkt gehen kannst, hängt ganz davon ab, ob er von der Geschäftsleitung die Berechtigung hat, ein Hausverbot zu verhängen. Du kannst allerdings in jeden anderen Primmarkt gehen, den es auf dieser Welt gibt :)

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Du kannst beides machen. Wenn es bei der ersten Bewerbung nur an den Fragebogen gelegen hat, würde ich bei der zweiten darauf achten, dass er gleichzeitig mir allen anderen Unterlagen abgeben wird. Wenn du das getan hast, kannst du dich ruhig für deine Ausbildung bewerben. Wenn du dann die Zusage vom Bund bekommen solltest, kannst du ja immernoch ohne Probleme deine Ausbildung abbrechen. :)

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