Hallo Leute, wollte letzens mit meiner Freundin an einen Hundesee fahren der nur mit einer Anfahrtmöglichkeit erreichbar war. Da ich gehbehindert bin und auch einen solchen Ausweis besitze, dachte ich wir durften auf dem Weg auf dem landwirtschaftlicher Verkehr frei ist fahren. Am Ende vom Weg stand allerdings die Polizei, die uns15 Euro zahlen ließen. Der See wäre wirklich nicht anders zu erreichen gewesen und da wo wir parken wollten hätten wir auch wirklich niemanden behindert. Die Polizisten waren noch recht jung und meiner Ansicht nach kannten sie sich selber nicht genau aus. Meine Frage jetzt: Darf ich als Behinderter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung da lang fahren, wenn ich keine anderen dadurch behindere ohne dass die Polizei mich aufhält?