Mein Sohn ist jetzt Student und die Krankenkasse meint, dass er nun Zuzahlungen leisten müsse. Er ist jetzt 18 Jahre alt und wegen des Studiums in eine andere Stadt umgezogen (lebt also nicht mehr in unserem Haushalt), ist aber über meinen Mann weiterhin familienversichert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist, da er lediglich Einnahmen in Höhe des ihm zustehenden BaföG-Satzes (595 € im Monat) von uns erhält. Das entspricht ja nicht einmal dem Existenzminimum und auch HartzIV-Empfänger müssen nicht in voller Höhe zuzahlen, nur auf die Grundsicherung. Hinzu kommt ja, dass diese 595 € im Monat bereits bei uns mit in die Höhe der Zuzahlungen mit eingerechnet werden und somit doppelt für Zuzahlungen herangezogen wird - einmal bei unserem Familieneinkommen und dann nochmal als Einkommen unseres Sohnes (und dann darauf die 2% Zuzahlung). Gibt es jemanden, der damit Erfahrung hat und wie kann ich vor der Krankenkasse argumentieren - gibt es da keine genauen Vorschriften, was als Einkommen zählt - ich dachte immer BaföG zählt da nicht dazu, weil es wie eine Art Grundsicherung ist.