Großvater stirbt. Eine Tochter mit nachkommen ist bereits verstorben. Deren Erbe wurde aber von den Kindern (Enkel des Großvater) vor Jahren ausgeschlagen. Eine weitere Tochter ist noch da und hat auch die Vorsorgevollmacht für ihren Vater (den o.g. Großvater) Diese wäre dann ja in einer Erb Gemeinschaft mit den Kindern ihrer verstorbenen Schwester.