Hallo, unsere Vermieterin berechnet den Wasserverbrauch im vermieteten Zweifamilienhaushalt. Sie will unsere Tochter, die am WE immer kommt als dritte Person berechnen, während die andere Wohnung Mutter und Kleinkind als 2 Personen vom Amt bezahlt wird. Nicht berechnet werden die Lebensgefährten, die dauerhaft mit in der Wohnung wohnen, weil ein Kleinkind ja angeblich nur einen geringen Wasserverbrauch hat. Wie ist denn die rechtliche Lage? Kann der Vermieter tatsächlich nach Gutdünken abrechnen?