Hallo Zusammen. Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich hatte dieses Wochenende meine Tochter (Nach über 2 Monaten) mal wieder zu besuch bei mir. Dies aber auch nur, weil das Jugendamt mit meiner EX gesprochen hat. Als ich sie wieder abgeben musste, wollte meine Tochter nicht mehr zu ihrer Mutter zurück. Wir machten die Übergabe an einen öffentlichen Ort, da meine EX dies so wollte. Ich hatte das Gefühl, dass meine Tochter angst vor ihrer Mutter hat. Meine EX hat dann meine Tochter auf den Arm genommen und ist weggegangen. Die Kleine hat fürchterlich geweint. Daher bin ich im gewissen Abstand ihr nachgegangen. Meine EX hat aber davon nichts mitbekommen. Da die kleine nicht aufgehört hat zu weinen und zu schreien, hat meine EX sie abgesetzt und wollte sie dann wieder hochnehmen. Die kleine hat sich geweigert und wollte zurück. Da hat meine EX, meine Tochter geschüttelt und auf den Po geschlagen. Am liebsten hätte ich eingegriffen. Aber meine EX hat das alleinige Sorgerecht und das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ich hatte mich gleich danach bei der Polizei erkundigt und wollte meine EX anzeigen. Die Polizei meinte, sie sei für so etwas nicht zuständig solange man keine blauen Flecken von einer Misshandlung sieht. Meine Tochter ist 2 1/2 Jahre alt. Am liebsten würde ich meine Tochter einfach abholen und mit zu mir nehmen. Könnte ich dadurch rechtliche Problemen bekommen? Ist dies strafbar? Bitte nur ehrlich gemeinte Antworten. Danke schon mal an alle!