Der Reichspräsident war das Staatsoberhaupt. (So ähnlich wie heute der Bundespräsident). Er repräsentierte also den Staat (das Deutsche Reich) nach außen hin. Nicht zu verwechseln mit dem Regierungschef, das war der  Reichskanzler (und ist heute der Bundeskanzler). Der Reichspräsident konnte bestimmen, welche Fraktion nach Wahlen mit der Regierungsbildung beauftragt wurde, er konnte das Parlament auflösen und Neuwahlen anordnen.

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