An einer Mauer, die das Nachbargrundstück begrenzt, hat sich auf meiner Seite ein Efeugewächs in ca 20 Jahren prächtig entwickelt. Die Pflanze hat auch den kleinen Anbau hinter der Mauer bedeckt. Nun möchten die Nachbarn, daß die Auswüchse auf ihren Grundstück beseitigt werden. Ist diese Forderung berechtigt? Oder kann man nach vielen Jahren sagen, daß der Überwuchs im Einvernehmen erfolgte und aus dieser "Gewohnheit" das Beschneiden der Pflanze auf ihrem Grundstück Sache der Nachbarn geworden ist?
Gewohnheitsrecht an der Grundstücksgrenze?
Gewohnheitsrecht,
Nachbarschaftsrecht
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