Hallo an Alle,

ich mache mir Gedanken um folgende Geschichte und hoffe, dass ich viele Anregungen bekomme: Ich habe mein Auto via Internet zum Verkauf für 6300€ angeboten. Es meldete sich ein Händler, dessen Firma ich im Netz Nirgends finden kann. Er schlug mir 5500€ vor. Ich verneinte. Am nächsten Tag rief ich zurück+hatte eine Frau am Telefon, der ich sagte, daß ich den Wagen für 5700€ abgebe.Der "Händler" meldete sich am selben Tag zurück und sagte, dass er den Wagen für 5700€ nehme. Dann verlangte er nach meiner email-Adresse und schickte mir einen vorbereiteten Vertrag zu.Diesen schickte ich nicht direkt zurück.Am nächsten Vormittag meldete sich eine Privatperson und bot mir für das KFZ 6100€. Ich rief den Händler an, um ihn zu fragen, wie wir verbleiben könnten, wenn nun der 2. Kunde das KFZ für 6100€ nehme.Der Herr wurde sehr böse und wollte überhaupt nicht vom "mündlichen" Kaufvertrag" zurücktreten.Er erwarte 10% Entschädigung des ausgehandelten Verkaufpreises. Letztendlich rang er mir eine "Aufwandsentschädigung" von 200€ ab, wenn der 2. Kunde den Wagen kaufen würde. Er habe bereits Geld geholt und für den nächsten Tag Leute bestellt, die das KFZ bei mir abholen sollten. (was nicht vereinbart war) Ich fühlte mich sehr unter Druck gesetzt und habe mündlich zugesagt. Das Auto habe ich nun für 6100€ verkauft. Hat der Händler wirklich Anspruch auf die 200€? Vielen Dank