Hallo zusammen :)

Haben behinderte Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, ein Anrecht darauf, dort Therapie zu erhalten?

Und zwar geht es darum, dass der Arbeitgeber (also die Behindertenwerkstätte) es verweigert, dass Therapeuten die Einrichtung aufsuchen und den dort Beschäftigten, während der Arbeitszeit, ihre Therapie (Ergotherapie) zukommen lassen. ich meine, dass mir mal zu Ohren gekommen ist, dass jeder behinderte Mensch pro Woche 2 Stunden während der Arbeitszeit für Therapien zur Verfügung hat.

Finde leider aber keinen entsprechenden Paragraphen und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Wenn möglich direkt mit Angabe des entsprechenden Gesetzes.

Danke!