Hallo zusammen vllt kann mir ja jemand helfen, jedoch bitte ich keine Vermutungen oder unhilfreiche Kommentare zu äußern!

Ich überlege den Fahrlehrerschein zu machen dafür ist jedoch nötig das Führungszeugnis Beleg 0 einzureichen . Jedoch habe ich in der Vergangenheit einige Vorstrafen gesammelt auch wenn diese teilweise nicht von mir begangen wurden aber wie heißt es schön mitgehangen mitgefangen . Meine Frage ist nun ist es überhaupt möglich mit diesen Vorstrafen zwecks Verjährung einen Fahrlehrerschein zu machen?

Auszug der Straftaten

mit Rechtskraft vom 04.09.2009 eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von Jahr und 4 Monaten.ge

fährliche Körperverletzung, Volksverhetzung und Beleidigung eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen à 25,00 € als Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das bedeutet, dass die Tagessätze angedroht wurden und diese bei einem weiteren Vergehen hätten zahlen müssen.

Ein Verfahren aus 2013 wegen Einbruchdiebstahl wurde vom Gericht gem. § 154 StPO als unwesentliche Nebenstraftat eingestellt. Aber es wurde nicht eingestellt, weil kein begründetet Tatverdacht bestand!

Wie lange sind Einträge im Register vorhanden,welche Tilgungsfristen gibt es? Wie lange werden Einträge im Führzngszeugnis O gespeichert?

Lg