Hallo, ich habe für meinen Vollkaskoschaden vom Gutachter einen Restwert von 3200 € bescheinigt bekommen. Die Versicherung hat über eine Restwert Börse einen Angebotspreispreis von 3800 € festgestellt.

Wenn ich für mein Fahrzeug z. B. 5000 € privat verkaufen würde, müsste ich das der Versicherung melden und wären die dann berechtigt die 5000 € vom Wiederbeschaffungswert abzuziehen?

Danke für die Antwort