Mein Bruder geht auf eine Oberschule, er ist 17 Jahre und ist auch schulpflichtig. Für die Kindergeldstelle und eine weitere Behörde brauchen wir jeweils eine Bescheinigung. Eine haben wir bekommen, aber eine zweite bekommen wir nicht. Darf die Schule das verweigern? Gibt es ein Gesetzt, wo eventuell etwas drin steht? Er geht auf eine Schule in Niedersachsen.