Die AOK Karlsruhe leht seit 2014 die Kostenübernahme beim Verbandswechsel durch den Pflegedienst ab. Die Patientin hat Pflegestufe 2. Die AOK beruft sich auf die gemeinsamen Richtlinien der Arzte und Krankenkassen , die den Verbandswechsel zur Grundpflege zählen, obwohl es mehrere Entscheidungen von Sozialgerichten gibt, in denenfestgestellt wurde, dass der Verbandswechsel zur Krankenpflege gehört und von medizinisch geschulten Personal vorzunehmen ist. Die Krankenkassen hätten die Kosten zu tragen. Wer ht ähnliche Erfahrungen? Wer kennt einschlägige Urteile bzw. Entscheidungen mfG ShivaFame