Das ist weder erlaubt noch moralisch zu vertreten.

Sexuelle Handlungen vor Kindern sind strafbar als Kindesmissbrauch nach Die Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem Kind ist strafbar als Kindesmissbrauch nach § 176a Abs. 1 Nr. 1 StGB.

Das Verbot dient der freien sexuellen Entwicklung und der Integrität von Kindern. Mir ist schon klar, dass Sex ja für alle ach so natürlich ist. Das ist er auch. Für Erwachsene. Sex unter Erwachsenen gehört aber nicht in die Erlebniswelt von Kindern. Sie erleben es im besten Fall als verunsichernd und können auch Kuschelsex nicht zuordnen. Die Vorstellung, das Kind bekomme ja nichts mit und es sei doch alles prima, ist realitätsfern.

Das sollte eigentlich klar sein - offenbar aber leider nicht, daher ist es den anderen verboten.

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